Norm
ABGB §140 AaRechtssatz
Für gesetzliche Unterhaltsansprüche, die für die Zeit vor der Konkurseröffnung Konkursforderung sind, und deren Geltendmachung für die Zeit nach der Konkurseröffnung der Bestimmung des § 1 Abs 3 KO unterliegt, können an konkursfreien Sachen des Gemeinschuldners auch während des Konkurses richterliche Pfandrechte und Befriedigungsrechte begründet werden.Für gesetzliche Unterhaltsansprüche, die für die Zeit vor der Konkurseröffnung Konkursforderung sind, und deren Geltendmachung für die Zeit nach der Konkurseröffnung der Bestimmung des Paragraph eins, Absatz 3, KO unterliegt, können an konkursfreien Sachen des Gemeinschuldners auch während des Konkurses richterliche Pfandrechte und Befriedigungsrechte begründet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0037165Dokumentnummer
JJR_19790321_OGH0002_0030OB00029_7900000_001