RS OGH 2015/8/19 3Ob29/79, 3Ob79/15m

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Veröffentlicht am 21.03.1979
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Rechtssatz

Einer Änderung des Freibetrages steht nicht die Rechtskraft der Exekutionsbewilligung entgegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0041510

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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