Norm
WG Art17 ARechtssatz
Stehen einander die Partner des Wechselbegebungsvertrages gegenüber, so sind die für die Auslegung der Wechselurkunde geltenden Einschränkungen nicht heranzuziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0082501Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.08.2023