RS OGH 2015/4/22 3Ob529/78, 8Ob526/90, 3Ob49/99y, 9ObA46/03k, 8Ob10/04k, 3Ob82/08t, 4Ob221/14z

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Veröffentlicht am 21.03.1979
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Rechtssatz

Die außergerichtliche Aufrechnungshandlung ist eine an den Gegner gerichtete ausdrücklich oder stillschweigende Aufrechnungserklärung, die dem materiellen Recht unterliegt und daher nicht beliebig widerrufbar, wohl aber wegen Willensmängel anfechtbar ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0033888

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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