RS OGH 1979/3/27 5Ob526/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.1979
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Norm

ABGB §1002
ABGB §1004
ABGB §1020
ABGB §1167
ABGB §1170

Rechtssatz

Die Geschäftsbesorgung besteht im Rahmen eines Auftrags in der Vornahme von Rechtsgeschäften oder anderen Rechtshandlungen, wobei rein tatsächliche Handlungen im allgemeinen nicht unter den Begriff des Auftrags fallen. Sind sie jedoch mit rechtsgeschäftlicher Tätigkeit verbunden, so sind die Vorschriften über den Bevollmächtigungsvertrag bzw Auftrag für ihre rechtliche Beurteilung heranzuziehen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 526/79
    Entscheidungstext OGH 27.03.1979 5 Ob 526/79
    Veröff: GesRZ 1980,94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019377

Dokumentnummer

JJR_19790327_OGH0002_0050OB00526_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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