RS OGH 2023/5/16 5Ob526/79; 2Ob91/23f

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Veröffentlicht am 27.03.1979
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Rechtssatz

Die Geschäftsbesorgung besteht im Rahmen eines Auftrags in der Vornahme von Rechtsgeschäften oder anderen Rechtshandlungen, wobei rein tatsächliche Handlungen im allgemeinen nicht unter den Begriff des Auftrags fallen. Sind sie jedoch mit rechtsgeschäftlicher Tätigkeit verbunden, so sind die Vorschriften über den Bevollmächtigungsvertrag bzw Auftrag für ihre rechtliche Beurteilung heranzuziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019377

Im RIS seit

27.03.1979

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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