Norm
GmbHG §2 Abs2Rechtssatz
Keine Haftung eines nicht zu den Gründern der GmbH gehörenden Geschäftsführers im Stadium der Vorgründungsgesellschaft, auch nicht für culpa in contrahendo gegenüber dem Vertragspartner eines Arbeitsvertrages, wenn im Abschlußzeitpunkt dem Partner bekannt war, daß die GmbH, für die er arbeiten wollte, weder registriert noch gegründet war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0059672Dokumentnummer
JJR_19790327_OGH0002_0040OB00115_7800000_002