RS OGH 1979/3/27 4Ob115/78

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Veröffentlicht am 27.03.1979
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Norm

GmbHG §2 Abs2

Rechtssatz

Keine Haftung eines nicht zu den Gründern der GmbH gehörenden Geschäftsführers im Stadium der Vorgründungsgesellschaft, auch nicht für culpa in contrahendo gegenüber dem Vertragspartner eines Arbeitsvertrages, wenn im Abschlußzeitpunkt dem Partner bekannt war, daß die GmbH, für die er arbeiten wollte, weder registriert noch gegründet war.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 115/78
    Entscheidungstext OGH 27.03.1979 4 Ob 115/78
    Veröff: HS X/XI/18 = DRdA 1980,314 (mit Anmerkung von Ostheim)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0059672

Dokumentnummer

JJR_19790327_OGH0002_0040OB00115_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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