RS OGH 1979/3/28 3Ob25/79 (3Ob26/79)

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Veröffentlicht am 28.03.1979
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Norm

EO §198 Abs2

Rechtssatz

Eine Belehrung von Personen, die gegen die Zuschlagserteilung Rekurs ergriffen haben, anläßlich der Verständigung von einem Überbot über die Folgen der Nichtanfechtung der Überbotsannahme, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das Unterbleiben einer derartigen Rechtsbelehrung vermag daher am Eintritt der in § 198 Abs 2 EO normierten Rechtsfolge nichts zu ändern.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 25/79
    Entscheidungstext OGH 28.03.1979 3 Ob 25/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0002953

Dokumentnummer

JJR_19790328_OGH0002_0030OB00025_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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