Norm
ABGB §879 AIbRechtssatz
Ein Vertragspartner kann ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstößt, auch dann anfechten, wenn er dies bei Vertragsabschluß gewußt und dennoch keinen Vorbehalt gemacht hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0016442Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.04.2026