RS OGH 1979/3/28 7Ob569/79

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Veröffentlicht am 28.03.1979
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Norm

ABGB §1471

Rechtssatz

Für die Ersitzung einer Dienstbarkeit, die Rechte zum Gegenstand hat, die nur selten ausgeübt werden können, genügt der Ablauf der Ersitzungszeit nicht. Es muß vielmehr derjenige, der die Ersitzung behauptet, auch beweisen, daß sich während der Ersitzungszeit dreimal die Möglichkeit zur Ausübung des Rechtes ergeben hat und er jedesmal von diesem Recht Gebrauch gemacht hat.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 569/79
    Entscheidungstext OGH 28.03.1979 7 Ob 569/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0034131

Dokumentnummer

JJR_19790328_OGH0002_0070OB00569_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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