Norm
ABGB §271Rechtssatz
Es entspricht nicht den Intentionen des Gesetzes, wenn in einem Verlassenschaftsverfahren, in dem Eltern und ihre minderjährigen Kinder als Miterben auftreten, ein Kollisionskurator nicht für das gesamte Verlassenschaftsverfahren bestellt wird, sondern seine Vertretung nicht auf Geschäfte beschränkt wird, bei denen ein Interessengegensatz zwischen den Miterben auftritt (Überprüfung bei jedem einzelnen Schritt).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0049167Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.03.2012