Norm
ABGB §1091 A1Rechtssatz
Auch der Vertrag, mit dem eine Arztpraxis in Bestand gegeben wird, kann unter den für alle Unternehmenspachtungen geltenden Voraussetzungen ein Pachtvertrag sein, da unter einem Unternahmen "jede organisierte Erwerbsgelegenheit", also nicht nur eine kaufmännische oder gewerbliche Tätigkeit, sondern auch die eines selbständig freiberuflich Tätigen zu verstehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0020308Dokumentnummer
JJR_19790330_OGH0002_0010OB00551_7900000_001