RS OGH 1979/3/30 1Ob551/79, 5Ob284/97v

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Veröffentlicht am 30.03.1979
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Norm

ABGB §1091 A1
ABGB §1091 A2
ABGB §1091 D

Rechtssatz

Auch der Vertrag, mit dem eine Arztpraxis in Bestand gegeben wird, kann unter den für alle Unternehmenspachtungen geltenden Voraussetzungen ein Pachtvertrag sein, da unter einem Unternahmen "jede organisierte Erwerbsgelegenheit", also nicht nur eine kaufmännische oder gewerbliche Tätigkeit, sondern auch die eines selbständig freiberuflich Tätigen zu verstehen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0020308

Dokumentnummer

JJR_19790330_OGH0002_0010OB00551_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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