RS OGH 1979/3/30 1Ob10/79

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Veröffentlicht am 30.03.1979
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Rechtssatz

Dem einfachen Gesetzgeber ist es nicht verwehrt vorzusehen, daß formell rechtskräftige Bescheide bei Eintritt bestimmter im Gesetz vorgesehener Umstände wirkungslos oder durch einen anderen Bescheid zurückgekommen oder abgeändert werden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0049632

Dokumentnummer

JJR_19790330_OGH0002_0010OB00010_7900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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