Norm
StGB §85 BRechtssatz
Eine Verunstaltung verlangt eine - unter Zugrundelegung eines ästhetischen Maßstabs - nach allgemeiner Lebensanschauung erhebliche nachteilige Veränderung des Verletzten, die eine der Verstümmelung gleichkommende Einstellung des äußeren Einstellung des äußeren Erscheinungsbildes darstellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0092649Dokumentnummer
JJR_19790403_OGH0002_0090OS00192_7700000_004