Norm
ABGB §141 IARechtssatz
Für den Rückersatzanspruch nach § 1042 ABGB bezüglich Unterhaltsleistungen sind die zwischen dem primär und subsidiär Unterhaltspflichtigen über die Unterhaltshöhe getroffenen Vereinbarungen zu beachten und können nicht, etwa unter Heranziehung der Anspannungstheorie, umgangen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0047569Dokumentnummer
JJR_19790403_OGH0002_0020OB00506_7900000_001