RS OGH 1979/4/10 4Ob520/79

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Veröffentlicht am 10.04.1979
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Norm

ZPO §38

Rechtssatz

Das Gesetz räumt dem Einschreiter keinen Rechtsanspruch auf vorläufige Zulassung als Bevollmächtiger ein, eine solche Maßnahme ist vielmehr ausdrücklich dem - wenngleich nicht nach Willkür, sondern pflichtgemäß auszuübenden und daher auch im Rechtsmittelweg überprüfbaren Ermessen des Gerichtes anheimgestellt.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 520/79
    Entscheidungstext OGH 10.04.1979 4 Ob 520/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0035726

Dokumentnummer

JJR_19790410_OGH0002_0040OB00520_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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