Norm
ZPO §519 Z2 CRechtssatz
Im Bestandverfahren kommt es einer Zurückweisung der Klage gleich, wenn durch berufungsgerichtlichen Beschluss das Verfahren in einen Stand vor die wirksame Erhebung von Einwendungen zurückversetzt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0043824Im RIS seit
11.04.1979Zuletzt aktualisiert am
16.11.2023