RS OGH 2006/11/23 6Ob568/79 (6Ob608/79); 9ObA85/88; 9ObA181/88; 7Ob2332/96h; 7Ob296/01g; 8Ob110/06v

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Veröffentlicht am 11.04.1979
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Norm

ZPO §519 Z2 C
  1. ZPO § 519 heute
  2. ZPO § 519 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989

Rechtssatz

Im Bestandverfahren kommt es einer Zurückweisung der Klage gleich, wenn durch berufungsgerichtlichen Beschluss das Verfahren in einen Stand vor die wirksame Erhebung von Einwendungen zurückversetzt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0043824

Im RIS seit

11.04.1979

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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