RS OGH 2020/11/25 7Ob596/79 (7Ob597/79), 7Ob623/82, 2Ob522/82, 9Ob93/04y, 9Ob49/08h, 3Ob64/19m, 6Ob1

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.04.1979
beobachten
merken

Rechtssatz

Voraussetzung der amtswegigen Berücksichtigung der mangelnden Prozeßfähigkeit einer Partei ist das Bestehen von Anhaltspunkten hiefür. Auf Grund bloßer Parteibehauptungen ist kein gerichtsmedizinisches Gutachten über den Geisteszustand einzuholen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0035351

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten