RS OGH 2025/5/21 7Ob75/78; 7Ob28/80; 7Ob28/90; 7Ob285/99h; 7Ob33/16b; 7Ob202/20m; 7Ob185/20m; 7Ob157

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Veröffentlicht am 19.04.1979
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Rechtssatz

Der Inhalt der Rettungspflicht und Schadenminderungspflicht bestimmt sich danach, wie sich der Versicherungsnehmer verständigerweise verhalten hätte, wenn er nicht versichert gewesen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0080439

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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