Rechtssatz
Der Inhalt der Rettungspflicht und Schadenminderungspflicht bestimmt sich danach, wie sich der Versicherungsnehmer verständigerweise verhalten hätte, wenn er nicht versichert gewesen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0080439Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.07.2025