RS OGH 1998/4/28 7Ob768/78, 1Ob186/97b

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Veröffentlicht am 19.04.1979
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Rechtssatz

Die Bestimmungen der §§ 349 Abs 2 EO, 965 ABGB dienen auch dem Schutz der Eigentümer vor einer Verletzung ihres Eigentumsrechtes an den in Verwahrung gegebenen Sachen.Die Bestimmungen der Paragraphen 349, Absatz 2, EO, 965 ABGB dienen auch dem Schutz der Eigentümer vor einer Verletzung ihres Eigentumsrechtes an den in Verwahrung gegebenen Sachen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0004440

Dokumentnummer

JJR_19790419_OGH0002_0070OB00768_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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