RS OGH 2024/6/19 7Ob768/78; 8Ob78/83; 8Ob24/10b; 7Ob63/24a

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Veröffentlicht am 19.04.1979
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Rechtssatz

Im Falle einer Beschädigung oder des Verlustes einer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache sind der Vorbehaltskäufer im Hinblick auf sein absolutes Anwartschaftsrecht und der Vorbehaltsverkäufer unmittelbar Geschädigte und daher zur Erhebung von Schadenersatzansprüchen gegen den Schädiger berechtigt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0020473

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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