RS OGH 1979/4/24 5Ob521/79 (5Ob522/79), 7Ob131/99m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1979
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Norm

ABGB §1167
ABGB §1296
ABGB §1298
ABGB §1299 A1
ZPO §266 B

Rechtssatz

Gelingt dem Besteller der Beweis, daß der Schaden durch den Werkunternehmer verursacht wurde, obliegt diesem der Beweis, daß er auch unter Zugrundelegung seiner zu vertretenden besonderen Fachkenntnisse nicht mit dem Eintritt eines Schadens auf Grund dieser Ursache rechnen mußte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0022031

Dokumentnummer

JJR_19790424_OGH0002_0050OB00521_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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