Norm
ASVG §176 Abs1 Z6Rechtssatz
Durch die Außerachtlassung naheliegender Unfallsverhütungsvorkehrungen auch durch den nicht zum Betrieb gehörenden Dritten wird dessen Versicherungsschutz im Sinne des § 176 Abs 1 Z 6 ASVG nicht ausgeschlossen.Durch die Außerachtlassung naheliegender Unfallsverhütungsvorkehrungen auch durch den nicht zum Betrieb gehörenden Dritten wird dessen Versicherungsschutz im Sinne des Paragraph 176, Absatz eins, Ziffer 6, ASVG nicht ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0084141Dokumentnummer
JJR_19790424_OGH0002_0020OB00040_7900000_003