Norm
ABGB §143Rechtssatz
Die ausschließlich im Familienrecht begründete Unterhaltsverpflichtung der Kinder gegenüber den Eltern erlischt mit dem Tod des verpflichteten Kindes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0047951Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.07.2020