RS OGH 1979/5/3 7Ob631/79, 7Ob628/84, 3Ob547/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.05.1979
beobachten
merken

Norm

ABGB §148 Abs2 B

Rechtssatz

Nur wenn trotz einer positiven Einstellung der Eltern die Ausübung des Besuchsrechtes der Großeltern dem Wohl des Kindes oder dem Familienleben abträglich ist, kann diesen das Recht zum persönlichen Verkehr mit dem Kind untersagt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0048001

Dokumentnummer

JJR_19790503_OGH0002_0070OB00631_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten