Norm
ABGB §148 Abs2 BRechtssatz
Nur wenn trotz einer positiven Einstellung der Eltern die Ausübung des Besuchsrechtes der Großeltern dem Wohl des Kindes oder dem Familienleben abträglich ist, kann diesen das Recht zum persönlichen Verkehr mit dem Kind untersagt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0048001Dokumentnummer
JJR_19790503_OGH0002_0070OB00631_7900000_001