RS OGH 2025/12/17 6Ob560/79; 8Ob649/85; 6Ob20/01m; 7Ob290/03b; 5Ob120/10y; 7Ob230/11s; 5Ob252/12p; 7

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Veröffentlicht am 09.05.1979
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Rechtssatz

Die Gestattung der Benützung nur gegen jederzeitigen Widerruf ist das entscheidende Kriterium für die Annahme eine Prekariums im Sinne des § 974 ABGB.Die Gestattung der Benützung nur gegen jederzeitigen Widerruf ist das entscheidende Kriterium für die Annahme eine Prekariums im Sinne des Paragraph 974, ABGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019221

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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