RS OGH 1979/5/9 10Os60/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.05.1979
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Norm

StGB §34

Rechtssatz

Eine weder anerkannte noch gerichtlich festgestellte Gegenforderung des Täters gegen das Opfer eines Vermögensdelikts ist nicht mildernd.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0091177

Dokumentnummer

JJR_19790509_OGH0002_0100OS00060_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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