RS OGH 2018/1/30 10Os28/79, 10Os167/83, 9Os198/83, 11Os140/94, 15Os78/01, 15Os29/16b, 12Os47/17d, 11

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Veröffentlicht am 09.05.1979
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Rechtssatz

Behältnis ist ein zum Aufbewahren von Sachen dienendes Gebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0094000

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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