Norm
UWG §7 GRechtssatz
Der Widerrufsanspruch nach § 7 Abs 1 UWG ist seiner rechtlichen Natur nach ein Beseitigungsanspruch im Sinne des § 15 UWG und wird daher nach dieser Gesetzesstelle "vom Unterlassungsanspruch umfaßt".Der Widerrufsanspruch nach Paragraph 7, Absatz eins, UWG ist seiner rechtlichen Natur nach ein Beseitigungsanspruch im Sinne des Paragraph 15, UWG und wird daher nach dieser Gesetzesstelle "vom Unterlassungsanspruch umfaßt".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0078787Dokumentnummer
JJR_19790515_OGH0002_0040OB00342_7900000_001