RS OGH 1979/5/15 4Ob332/79

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Veröffentlicht am 15.05.1979
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Norm

UWG §9 C3c

Rechtssatz

"ICI" und "ict" sind wohl als Firmenschlagworte als auch als Wortbildmarken nicht verwechselbar ähnlich. Gerade bei einer so kurzen, nur aus drei Buchstaben bestehenden Buchstabenfolge ist der Unterschied im letzten Buchstaben schon bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit so auffallend, daß eine Gefahr von Verwechslungen nicht besteht.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 332/79
    Entscheidungstext OGH 15.05.1979 4 Ob 332/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0079054

Dokumentnummer

JJR_19790515_OGH0002_0040OB00332_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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