RS OGH 1979/5/15 5Ob766/78, 1Ob598/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.1979
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Norm

ABGB §867
ABGB §1029 B2
B-VG Art18
B-VG Art77

Rechtssatz

Bedarf es bei Kaufverträgen über bewegliche Sachen gem einem BMF Erl. der Mitwirkung des BMF, handelt es sich um eine die interne Willensbildung regelnde Verwaltungsverordnung, die auf die gesetzlich festgelegte Vertretungsmacht des Bundeskanzlers ( BM ) ohne Einfluß ist, sodaß das rechte Können uneingeschränkt bleibt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 766/78
    Entscheidungstext OGH 15.05.1979 5 Ob 766/78
    Veröff: JBl 1980,92 = SZ 52/82
  • 1 Ob 598/85
    Entscheidungstext OGH 16.09.1985 1 Ob 598/85
    nur: Bedarf es bei Verträgen gem einem BMF Erl. der Mitwirkung des BMF, handelt es sich um eine die interne Willensbildung regelnde Verwaltungsverordnung, die auf die gesetzlich festgelegte Vertretungsmacht ohne Einfluß ist, sodaß das rechte Können uneingeschränkt bleibt. (T1) Veröff: JBl 1987,169 ( zust Pfersmann )

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0014746

Dokumentnummer

JJR_19790515_OGH0002_0050OB00766_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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