RS OGH 1979/5/16 1Ob614/79

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Veröffentlicht am 16.05.1979
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Norm

ABGB §918 Ia
ABGB §920
ABGB §921

Rechtssatz

Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Bestimmung über die Rechtsfolgen einer verschuldeten Teilvereitelung, die den Gläubiger der teilweise vereitelten Leistung nicht zum Rücktritt vom gesamten Vertrag, also auch nicht zur Ablehnung der möglichen Restleistung berechtigt, ebenso aber auch nicht für den Fall, daß der Gläubiger es ablehnt, von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 614/79
    Entscheidungstext OGH 16.05.1979 1 Ob 614/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0018261

Dokumentnummer

JJR_19790516_OGH0002_0010OB00614_7900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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