Norm
KartG 1972 §24 Abs1 Z5Rechtssatz
Erfordert eine zum PreisG 1976 ergangene Verordnung eine Einschränkung der Kartellvereinbarung auf Geschäfte mit Nichtletztverbrauchern, so ist eine Kartellvertrag, der eine demgemäße Einschränkung enthält nicht schon deswegen gesetzwidrig, weil sich die Kartellmitglieder nicht an die Einschränkung halten konnten. (hier: V BMGuU betr Neuregelung der Handelsspannen im pharmazeutischen Großhandel 1977 1027 WrZtg 1977/273).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0063609Dokumentnummer
JJR_19790521_OGH0002_000OKT00001_7900000_001