RS OGH 1979/5/22 9Os53/79

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Veröffentlicht am 22.05.1979
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Norm

StPO §265

Rechtssatz

A limine-Zurückweisung einer Beschwerde durch den OGH, womit der Beschluß, die bedingte Entlassung für den Fall der sofortigen Rechtskraft des Urteils nicht zu gewähren, bekämpft wird, wenn der Beschwerdeführer auch das Urteil angefochten hat und somit dessen Rechtskraft nicht eingetreten war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0098587

Dokumentnummer

JJR_19790522_OGH0002_0090OS00053_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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