RS OGH 2025/8/12 5Ob621/79; 10ObS128/01y; 5Ob164/06p; 1Ob254/09y; 7Ob55/14k (7Ob56/14g); 10Ob9/25h;

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.1979
beobachten
merken

Rechtssatz

Wird in einem Schriftsatz in erster Linie auf den Rekurs gegen die Zurückweisung wegen Verspätung Wert gelegt und außerdem ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt, so ist zunächst über den Rekurs zu entscheiden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0007046

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten