Rechtssatz
Jeder Kraftfahrer muss mit den Regeln der Fahrtechnik und den besonderen Fahreigenschaften seines Fahrzeuges vertraut sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0026183Im RIS seit
25.05.1979Zuletzt aktualisiert am
12.12.2023