RS OGH 1979/5/29 4Ob122/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1979
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Norm

ABGB §901 II3b
ABGB §901 II4
ABGB §936 V
ABGB §1151 XII
ABGB §1155
29.ASVGNov ArtVII Abs7

Rechtssatz

Gerade dann, wenn der Wegfall einer typischen Geschäftsvoraussetzung nicht auf Tatsachen in der Sphäre des Arbeitgebers liegen, weil ex lege ein Übergang aller Rechte und Pflichten aus einem bestehenden Arbeitsvertrag auf den Rechtsnachfolger des bisherigen, jetzt aber kraft Gesetzes aufgelösten und daher nicht mehr existierenden Arbeitgebers angeordnet ist, wirkt dieser Eingriff des Gesetzgebers auf das Arbeitsverhältnis als Ganzes und wirkt sich nicht allein in der Rechtsphäre des Arbeitgebers aus. Dies auch dann, wenn der Vertrag an sich für den Wegfall der Geschäftsvoraussetzungen Regeln enthält (hier Pensionierungsanspruch).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 122/78
    Entscheidungstext OGH 29.05.1979 4 Ob 122/78
    Veröff: ZAS 1983,17 (mit Kommentar von Gstirner)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0029350

Dokumentnummer

JJR_19790529_OGH0002_0040OB00122_7800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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