Norm
ABGB §901 II3bRechtssatz
Gerade dann, wenn der Wegfall einer typischen Geschäftsvoraussetzung nicht auf Tatsachen in der Sphäre des Arbeitgebers liegen, weil ex lege ein Übergang aller Rechte und Pflichten aus einem bestehenden Arbeitsvertrag auf den Rechtsnachfolger des bisherigen, jetzt aber kraft Gesetzes aufgelösten und daher nicht mehr existierenden Arbeitgebers angeordnet ist, wirkt dieser Eingriff des Gesetzgebers auf das Arbeitsverhältnis als Ganzes und wirkt sich nicht allein in der Rechtsphäre des Arbeitgebers aus. Dies auch dann, wenn der Vertrag an sich für den Wegfall der Geschäftsvoraussetzungen Regeln enthält (hier Pensionierungsanspruch).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0029350Dokumentnummer
JJR_19790529_OGH0002_0040OB00122_7800000_003