Norm
ABGB §94Rechtssatz
Die Worte "nach Kräften" bedeuten zunächst, daß von einem Ehegaten kein höherer Betrag verlangt werden darf als seinem Leistungsvermögen entspricht. Sie legen also die Obergrenze der Beitragspflicht fest. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage zu lösen, ob die Ehegatten, um ihre Beitragspflicht zu erfüllen, bloß ihre Einkünfte oder auch den Stamm ihres Vermögens anzugreifen haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0009672Dokumentnummer
JJR_19790530_OGH0002_0060OB00553_7900000_002