Norm
EO §7 Abs1 AaRechtssatz
Eine Auslegung der Tragweite des Exekutionstitels durch Heranziehung des ihm zugrunde liegenden Parteienantrages ist im Anwendungsbereich des § 7 Abs 1 EO ausgeschlossen.Eine Auslegung der Tragweite des Exekutionstitels durch Heranziehung des ihm zugrunde liegenden Parteienantrages ist im Anwendungsbereich des Paragraph 7, Absatz eins, EO ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0000232Im RIS seit
30.05.1979Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023