RS OGH 1979/5/30 1Ob768/78

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Veröffentlicht am 30.05.1979
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Norm

ABGB §1295 IId2
ABGB §1319a

Rechtssatz

Straßenanlagen, bei denen an eine asphaltierte Fahrbahn ein geschottertes und gewalztes Bankett anschließt und eine sechzig bis siebzig Zentimeter tiefe Straßenböschung nicht besonders abgesichert ist, sind am Lande selbst in Ortsbereichen häufig und bedeuten für den vorsichtigen Benützer keine Gefahr.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 768/78
    Entscheidungstext OGH 30.05.1979 1 Ob 768/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0023325

Dokumentnummer

JJR_19790530_OGH0002_0010OB00768_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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