RS OGH 1979/5/31 2Ob513/79, 2Ob673/84

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Veröffentlicht am 31.05.1979
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Norm

ABGB §1299 A3
ABGB §1300 C

Rechtssatz

Ein für die Bewertung von Liegenschaften bestellter Sachverständiger handelt schuldhaft, wenn er in seinem Gutachten nicht den Verkehrswert, sondern einen im Geschäftsverkehr nicht realisierbaren Wert angibt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0026479

Dokumentnummer

JJR_19790531_OGH0002_0020OB00513_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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