Norm
ABGB §1118 CRechtssatz
Im bloßen Betrieb eines "Sex - Shops" kann ohne Hinzutreten weiterer gravierender Momente ein erheblich nachteiliger Gebrauch der Bestandsache nicht erblickt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0021104Dokumentnummer
JJR_19790612_OGH0002_0040OB00535_7900000_001