RS OGH 1979/6/13 3Ob538/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.06.1979
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Norm

HGB §125
HGB §129
ZPO §411 Bd

Rechtssatz

Bestreitet ein einzelvertretungsbefugter Gesellschafter Rechte des Vertragspartners so ist die Vertragsklage gegen die OHG und nicht gegen den Gesellschafter zu richten, denn bei Obsiegen ist dieser Gesellschafter an dieses Erkenntnis gebunden, da es ihm in einem allfälligen späteren Rechtsstreit infolge der erweiterten Rechtskraftwirkung der Vorentscheidung verwehrt wäre, etwaige von der offenen Handelsgesellschaft unterlassene Einwendungen gegen den Klagsanspruch nachzuholen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 538/79
    Entscheidungstext OGH 13.06.1979 3 Ob 538/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0041283

Dokumentnummer

JJR_19790613_OGH0002_0030OB00538_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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