Norm
ABGB §865Rechtssatz
Wenn ein Vertrag, der von mehreren Personen als solidarisch haftenden Mitschuldnern abgeschlossen wird, hinsichtlich einer wegen deren Minderjährigkeit ungültig ist, so können sich die anderen nicht auf die Teilunwirksamkeit berufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0014634Dokumentnummer
JJR_19790613_OGH0002_0010OB00623_7900000_001