RS OGH 1979/6/13 3Ob64/79

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Veröffentlicht am 13.06.1979
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Rechtssatz

Eine selbständige Klage zur Beseitigung der Rechtskraft unter Berufung auf einem materiellrechtlichen Tatbestand ist ausgeschlossen. Es ist unzulässig, die Aufhebung, Unwirksamerklärung oder die Feststellung der Unwirksamkeit eines rechtskräftigen Urteiles oder einer sonstigen gerichtlichen Entscheidung (mit Urteilsinhalt) aus dem Grunde zu begehren, weil es gegen eine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift oder gegen die guten Sitten oder gegen den ordre public verstösst.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 64/79
    Entscheidungstext OGH 13.06.1979 3 Ob 64/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0016537

Dokumentnummer

JJR_19790613_OGH0002_0030OB00064_7900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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