RS OGH 1979/6/18 Bkv3/78

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Veröffentlicht am 18.06.1979
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Norm

RAO §30

Rechtssatz

Hat die Berufung gegen die Verweigerung der Eintragung Erfolg, so ist (spruchgemäß) der die Bewilligung der Eintragung die Bedingung einer neuerlichen Eintrittsanzeige beizufügen, wenn der Rechtsanwaltsanwärter auf Grund des angefochtenen Beschlusses zunächst seine Tätigkeit eingestellt hat.

Entscheidungstexte

  • Bkv 3/78
    Entscheidungstext OGH 18.06.1979 Bkv 3/78
    Veröff: AnwBl 1982,205

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0072193

Dokumentnummer

JJR_19790618_OGH0002_000BKV00003_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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