Norm
VersVG §23 Abs1Rechtssatz
Der Neuantritt einer längeren Fahrt mit der generellen Absicht der Weiterbenützung des Kraftfahrzeuges erfüllt das Erfordernis der gewissen Dauer der Gefahrerhöhung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0080283Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009