RS OGH 1979/6/21 7Ob11/79, 7Ob244/06t

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Veröffentlicht am 21.06.1979
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Norm

VersVG §23 Abs1
VersVG §25 Abs1

Rechtssatz

Der Neuantritt einer längeren Fahrt mit der generellen Absicht der Weiterbenützung des Kraftfahrzeuges erfüllt das Erfordernis der gewissen Dauer der Gefahrerhöhung.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 11/79
    Entscheidungstext OGH 21.06.1979 7 Ob 11/79
    Veröff: SZ 52/97
  • 7 Ob 244/06t
    Entscheidungstext OGH 29.11.2006 7 Ob 244/06t
    Vgl aber; Beisatz: Bei Einmaligkeit und relativen Kurzzeitigkeit der durch die Überladung des Anhängers hervorgerufenen Änderung der Gefahrensituation kann eine Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 VersVG nicht angenommen werden. (T1); Veröff: SZ 2006/177

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0080283

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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