Norm
AKHB Art7Rechtssatz
Eine willkürliche Erhöhung der Gefahr liegt auch darin, daß der Versicherte die vom KFG geforderte Überprüfung der Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeuges beharrlich unterläßt oder gegenüber offenkundigen gefahrendrohenden Umständen infolge Gleichgültigkeit ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit nicht anwendet. Dem entspricht in Art 7 AKHB das Abstellen auf die grob fahrlässige Aufrechterhaltung des gefährlichen Fahrzeugzustandes.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0080415Dokumentnummer
JJR_19790621_OGH0002_0070OB00011_7900000_004