RS OGH 1979/6/26 4Ob510/79

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Veröffentlicht am 26.06.1979
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Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z1
UStG 1972 §3
UStG 1972 §11 Abs1

Rechtssatz

Die freie Entschließung zu einer Leistung ist keine Voraussetzung für das Vorliegen einer steuerbaren Leistung, da § 1 Abs 1 Z 1 UStG 1972 ausdrücklich bestimmt, daß die Steuerpflicht nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung bewirkt wird oder kraft gesetzlicher Vorschrift als bewirkt gilt. Auch Eigentumsübertragung ist keine Voraussetzung für das Vorliegen einer "Lieferung"; wesentlich ist, daß der Abnehmer tatsächlich in die Lage versetzt wird, im eigenen Namen wie ein Eigentümer zu verfügen. Wie der Unternehmer diesen Erfolg herbeiführt, ist unerheblich. Er kann die Verfügungsmacht über den Gegenstand dem Abnehmer selbst oder in dessen Auftrag einem Dritten verschaffen und der kann die Verfügungsmacht selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten übertragen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0075996

Dokumentnummer

JJR_19790626_OGH0002_0040OB00510_7900000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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