RS OGH 2011/6/28 4Ob508/79, 4Ob152/83, 14Ob15/86, 9ObA132/10t

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Veröffentlicht am 26.06.1979
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Rechtssatz

Die Kommanditgesellschaft und der mit ihr gemeinsam geklagte, persönlich haftende Gesellschafter bilden im Passivprozeß - sofern sich anderes nicht aus der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ergibt - grundsätzlich keine einheitliche Streitpartei.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0035447

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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