RS OGH 2013/7/30 5Ob581/79, 1Ob661/88, 1Ob506/93, 2Ob196/02s, 2Ob64/13w

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Veröffentlicht am 26.06.1979
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Norm

ABGB §140 Cb
  1. ABGB § 140 heute
  2. ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989

Rechtssatz

Für die Annahme eines Verschuldens des Unterhaltsberechtigten am Scheitern einer angemessenen Berufsausbildung ist wesentlich, ob der schulische Mißerfolg aus der (einseitigen) Begabungsstruktur oder doch wesentlich aus der psychischen Belastung durch die problematische familiäre Situation (geschiedene Eltern) und den dadurch notwendigerweise verbundenen Mangel an genügender persönlicher Zuwendung und häuslicher Lernbetreuung wie auch durch pubertätsbedingte Schwierigkeiten erklärbar ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0047629

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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